Herkunft und Namen

Barahir war ein Mann Gondors und gehörte den Dúnedain an, den Nachfahren der Númenórer, die im Süden Mittelerdes ihr Reich errichtet hatten. Sein Geschlecht führte sich auf Húrin von Emyn Arnen zurück, der unter König Minardil das Truchsessenamt versah; von diesem Vorfahren hat das Haus Húrin seinen Namen, denn die Könige beriefen fortan bevorzugt Männer aus dessen Nachkommenschaft in dasselbe Amt. Seit Mardil Voronwe, dem die Chronik den Beinamen des Getreuen gibt, wurde die Truchsessenwürde erblich: Sie ging an den Sohn, und wo keiner war, an den nächstverwandten Mann des Hauses. Barahir wuchs also in ein Amt hinein, das seine Familie seit Generationen führte, und in eine Stadt, Minas Tirith, in der die Truchsesse im Namen eines abwesenden Königs walteten.

Der Name selbst ist sindarinischer Prägung, wie er unter den Dúnedain Gondors üblich war, die als einziges Volk der Menschen eine Elbensprache pflegten und ihre Kinder danach benannten. Auffällig ist, woher die Truchsesse ihre Namen nahmen: Húrin, Túrin, Hador, Beren, Dior, Ecthelion, Egalmoth — und eben Barahir — begegnen sämtlich in den Überlieferungen des Ersten Zeitalters, die in Gondor bewahrt wurden. Der ältere Träger dieses Namens war der Sohn Bregors und Herr des Hauses Beor, der Vater Berens. Das Verzeichnis der Namenselemente zum Silmarillion führt für das zweite Glied hîr „Herr, Meister“ an, das auch in anderen sindarinischen Namen wiederkehrt; eine eigene Deutung des ganzen Namens gibt Tolkien in den zu Lebzeiten veröffentlichten Anhängen nicht.

Über die Person hinaus ist die Überlieferung dünn. Anhang A führt Barahir als achten der herrschenden Truchsesse, hinter Hador und vor Dior, und mehr als diese Stellung in der Reihe wird nicht mitgeteilt. Zur Abstammung im Einzelnen schweigt die Quelle: Die Nachfolgeregel ist allgemein formuliert und lässt offen, welche Übergänge tatsächlich vom Vater auf den Sohn gingen und welche an einen Seitenverwandten fielen, sodass sich Barahirs Vater nicht benennen lässt. Auch ein Beiname ist für ihn nicht verzeichnet. Was bleibt, sind der Rang, der Platz in der Liste und die Zugehörigkeit zum Haus Húrin — ein Name in einer Aufzählung, wie sie die Chronisten Gondors für ihre Herren führten.

Die Jahre seiner Herrschaft

Im Jahr 2395 des Dritten Zeitalters endete die Amtszeit Hadors, die längste, die das Verzeichnis für einen herrschenden Truchsess ausweist: mehr als ein Jahrhundert im Amt. Auf ihn folgte Barahir. Was er übernahm, war kein Königtum, sondern die Stellvertretung eines Königs, der seit Jahrhunderten nicht wiedergekehrt war. Die herrschenden Truchsesse trugen keine Krone, sondern einen weißen Stab als Zeichen ihrer Gewalt, und ihr Banner blieb weiß und ohne Bild, während Weißer Baum, Sterne und Krone dem Wappen der Könige vorbehalten blieben. Auch den Thron selbst bestieg keiner von ihnen; ihr Platz war ein Stuhl aus schwarzem Stein am Fuß der Stufen. In diese Ordnung, die zu Barahirs Zeit bereits mehr als drei Jahrhunderte bestand, trat er ein, ohne dass die Chronik von einem Streit um die Nachfolge berichtet.

Das Gondor dieser Jahre lebte in einer langen Atempause, die in den Aufzeichnungen der Wachsame Friede heißt. Sie hatte 2063 begonnen, als der Schatten Dol Guldur verließ und der Osten still wurde; erst 2460 endete sie. Ruhe bedeutete das nicht überall: Minas Ithil war schon 2002 gefallen und stand seither als Minas Morgul in feindlicher Hand, kaum eine Tagereise jenseits des Anduin. Osgiliath, die alte Doppelstadt an den Brücken, lag seit dem Sippenstreit versehrt und war nach der Großen Pest verlassen worden; die Herren Gondors residierten längst in Minas Tirith. Barahirs Herrschaft fällt damit ganz in jene Spanne, in der Gondor seine Grenzen bewachte, ohne angegriffen zu werden.

Über die etwa siebzehn Jahre, die zwischen Hadors Tod und seinem eigenen liegen, schweigen die Quellen vollständig. Die Zeittafel des Dritten Zeitalters verzeichnet zwischen 2340 und 2460 überhaupt kein Ereignis mehr — ein Loch von hundertzwanzig Jahren, in dessen Mitte Barahirs gesamte Amtszeit liegt. Weder ein Feldzug noch ein Bau, weder eine Gesandtschaft noch ein Erlass ist auf seinen Namen überliefert, und anders als Mardil, dem die Nachwelt den Beinamen des Getreuen gab, trägt er keinen Zusatz. Selbst die Jahreszahlen, unter denen er verbucht ist, folgen der Truchsessen-Zeitrechnung, die ein Vorgänger eingeführt hatte: Die Ordnung, in der sein Leben festgehalten wurde, stammt nicht von ihm.

Wie trügerisch die Stille war, zeigte sich erst nach seinem Tod. 2460 kehrte die Macht nach Dol Guldur zurück, stärker als zuvor, und der Wachsame Friede war zu Ende; drei Jahre später trat der Weiße Rat zusammen, und in denselben Jahren kam an den Schwertelfeldern der Eine Ring wieder ans Licht, als ein Fischer ihn aus dem Flussbett zog und dafür erschlagen wurde. Unter Denethor I. und dessen Sohn Boromir brachen 2475 die Uruks aus Mordor hervor, überrannten Ithilien und machten Osgiliath endgültig zur Trümmerstätte. All das lag noch achtundvierzig Jahre und mehr voraus, als Barahir starb. Seine Herrschaft steht am Rand einer Epoche, deren Ende er nicht mehr erlebte, und die Ruhe, die sie kennzeichnet, war weniger sein Verdienst als der Umstand, unter dem er regierte.

Sein Tod wird auf das Jahr 2412 datiert; über Umstände, Alter oder Ort sagt die Aufzeichnung nichts, und auch von Krankheit, Kampf oder Unglück ist keine Rede. Das Amt ging auf Dior über, der es bis 2435 führte, und die Reihe lief weiter, wie sie seit Mardil gelaufen war. Die Truchsesse Gondors wurden in Rath Dínen bestattet, der stillen Straße hinter der Zitadelle, wo das Haus der Truchsesse neben den Grüften der Könige stand; dass Barahir dort seine Ruhe fand, ist wahrscheinlich, aber nirgends ausdrücklich gesagt. Was von ihm bleibt, ist eine Zeile in einer Liste — Name und Jahreszahl, eingereiht zwischen zwei anderen. Gerade darin liegt jedoch eine Auskunft über die Zeit selbst: Ein Reich, dessen Chronisten über einen seiner Herren nichts weiter zu berichten wissen, hat in jenen Jahren weder Niederlage noch Umsturz erlebt.

Das Amt und seine Grenzen

Die Gewalt der herrschenden Truchsesse war ihrem Wesen nach geliehene Gewalt. Anhang A hält fest, dass Mardil und seine Nachfolger die Königswürde nicht annahmen, sondern das Reich verwalteten, bis der König zurückkehre — eine Formel, die sich, je länger die Reihe wurde, immer weniger auf eine Erwartung stützte und immer mehr auf eine bloße Rechtsgestalt. Praktisch bedeutete das zweierlei. Zum einen konnte kein Truchsess den Königstitel führen, niemanden auf den Thron setzen und kein neues Königshaus begründen. Zum anderen konnte ihn aber auch niemand absetzen: Wer das Amt einst verliehen hatte, war fort, und so blieb es erblich in einem Geschlecht, dessen Anspruch allein auf der Herkunft von Húrin von Emyn Arnen und auf der Dauer der Übung ruhte.

Innerhalb dieser Schranke war die Amtsgewalt umfassend. Der Truchsess führte den Oberbefehl über die Heere Gondors, verfügte über die Lehen und ihre Herren, sprach Recht in Minas Tirith und lenkte die auswärtigen Angelegenheiten; Denethor II. fasst es Jahrhunderte später in den Satz, die Herrschaft über Gondor liege bei ihm und bei keinem anderen, solange kein König komme. Wie schwer dieses Amt wog, hatte sich schon lange vor Barahir gezeigt: Als 1944 Arvedius aus dem Norden erhobener Anspruch auf die Krone Gondors verhandelt wurde, war es der Truchsess Pelendur, an dessen Widerspruch er scheiterte, und das Reich fiel an Earnil. Zu Barahirs Amtsantritt bestand diese Ordnung seit rund drei Jahrhunderten und war, soweit die Chronik erkennen lässt, unbestritten.

Von übermenschlichen Fähigkeiten ist bei den Truchsessen nirgends die Rede. Sie waren sterbliche Menschen dúnedainischer Herkunft, deren Lebensspanne sich im Lauf der Zeitalter der anderer Menschen anglich, und Barahirs etwa siebzehn Amtsjahre erlauben keinen Schluss auf ein ungewöhnliches Alter. Das einzige Gerät besonderer Art, das im Weißen Turm verwahrt lag, war der Palantír von Minas Anor; die Erörterung der Sehenden Steine in den Nachrichten aus Mittelerde nennt jedoch keinen Truchsess vor Denethor II., der ihn zu gebrauchen gewagt hätte, und für Barahir gibt es dafür nicht den geringsten Anhalt. Damit ist erschöpft, was sich über seine Macht sagen lässt: Sie war die eines Amtes, dessen Umriss genau bekannt ist, ausgeübt von einem Mann, über dessen Ausübung nichts überliefert wurde.

Verwandte, Herren und Gegner

Beziehungen sind bei Barahir fast durchweg Verwandtschaftsbeziehungen — und gerade sie bleiben ohne Namen. Weder eine Gemahlin noch Kinder sind für ihn verzeichnet, und auch kein Bruder, keine Schwester, kein Vetter tritt neben ihn. Was die Quelle hergibt, sind zwei Nachbarschaften in einer Liste: Hador vor ihm, Dior nach ihm. Ob es sich dabei um Vater und Sohn handelt oder um entferntere Verwandte, ist nicht zu entscheiden, weil die Nachfolgeregel beide Wege zulässt und die Chronisten für keinen einzigen Übergang vermerkt haben, welcher der beiden gewählt wurde. Die eine Bindung, die feststeht, ist die weiteste: die Zugehörigkeit zum Haus Húrin, jener Sippe, in der das Amt seit Mardil verblieb. Barahirs nächste Verwandte sind für die Nachwelt eben die Truchsesse selbst — eine Familie, die man nur als Reihe kennt.

Sein wichtigstes Verhältnis war das zu einem Herrn, den er nie gesehen hatte. Earnur, der letzte König Gondors, war 2050 nach Minas Morgul geritten und nicht zurückgekehrt; als Barahir das Amt übernahm, lagen dreieinhalb Jahrhunderte zwischen ihm und dem Fürsten, in dessen Auftrag er waltete. Die Treue, die er schuldete, richtete sich damit an eine leere Stelle. Nach unten hin war die Lage handfester: Die Herren der Lehen, die dem Truchsess Heerfolge leisteten, gehören zum Bild des Amtes, doch nennt keine Aufzeichnung, wer zu Barahirs Zeit über Lossarnach, Lebennin oder Dol Amroth gebot. Auch die spätere Freundschaft mit den Reitern der Mark bestand noch nicht: Calenardhon lag entvölkert, und erst der Truchsess Cirion sollte es fast ein Jahrhundert nach Barahirs Tod an Eorl übergeben.

Einen Gegenspieler hat Barahir nicht. Kein Feldherr, kein Fürst der Haradrim, kein Abtrünniger aus dem eigenen Reich wird ihm zugeordnet, und selbst der Feind jenseits des Anduin regte sich in diesen Jahren nicht. Darin unterscheidet er sich von den meisten Trägern seines Amtes, die in der Überlieferung durch die Gegner kenntlich werden, die sie zu bestehen hatten. Sein Platz im größeren Zusammenhang ist gleichwohl bestimmt: Er gehört zu jener Kette von Statthaltern, an deren Ende Faramir dem heimgekehrten König den weißen Stab zurückgab und die Herrschaft der Truchsesse damit ihren Zweck erfüllte. Von diesem Ende her gesehen ist Barahirs Verhältnis zum Königshaus dasselbe wie das aller seiner Vorgänger — er hielt ein Erbe, das nicht ihm gehörte, und gab es weiter.